Für das Bauträgervertragsrecht gibt es strikte gesetzliche Vorgaben durch die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Diese schreibt zwingend vor, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit der Bauträger Gelder des Kunden vereinnahmen darf. Auch die prozentuale Höhe der jeweiligen Teilzahlungen ist gesetzlich geregelt. Außerdem ist bei Vorhaben für private Erwerber zu beachten, dass diese nach BGB Anspruch auf eine Erfüllungssicherheit in Höhe von fünf Prozent des Vertragspreises haben.
Häufige Streitpunkte zwischen Bauträger und Erwerber sind: Fristgerechte Herstellung, Ansprüche auf Vertragsstrafe, Höhe einer Vertragsstrafe, Mängelbeseitigung und Minderung, Bezugsfertigkeit des Sondereigentums, Abnahme des Gemeinschaftseigentums, Änderungen der Teilungserklärung und die Übereignung des Vertragsobjekts (Auflassung).