Bauvertragsrecht

Verträge über Bauleistungen oder Werkleistungen sind im Gesetz nur unvollständig geregelt. Das Werkvertragsrecht des BGB gibt nur einen Rahmen vor, der zum Teil aber zwingend ist. Jeder Bauvertrag sollte immer mindestens Vereinbarungen zu folgenden Themen enthalten:

  • präzise Beschreibung der Bauleistung
  • Vergütung
  • Leistungszeit und Datum der Fertigstellung
  • Vertragsstrafe
  • Gewährleistungssicherheit

Ein vertragliches Regelungsmodell bietet die VOB/B, die Verdingungsordnung für Bauleistungen. Die VOB ist aber keine gesetzliche Regelung! Bei Verträgen mit Privatkunden ist es problematisch, die VOB/B zu vereinbaren. Auch für Bauunternehmen ist die VOB/B nicht immer von Vorteil.

Bei Durchführung von Bauverträgen sind häufige Streitpunkte:

  • Höhe von Abschlagsrechnungen
  • Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers
  • Leistungsverweigerungsrechte des Bauunternehmens
  • Abnahme von Bauleistungen
  • Höhe, Austausch und Freigabe von Sicherheiten
  • Mängelansprüche und Gewährleistung
  • Beweissicherung
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