Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Vor und während einer Ehe/Partnerschaft können Verträge geschlossen werden, die im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften die Bestimmungen ändern, ergänzen oder modifizieren. So kann im Rahmen eines Ehevertrages z.B. die Gütertrennung vereinbart werden, die zur Folge hat, dass bei einer Scheidung kein Zugewinnausgleich zwischen den Ehegatten/Lebenspartners durchgeführt wird.

Es kann auch konkret für den Fall der Scheidung festgelegt werden, beim wem die Kinder leben sollen, welcher Unterhalt und wie lange zu zahlen ist, wie die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse an der Immobilie geregelt sein sollen und wer welche Vermögenswerte behält oder bekommt – solche Verträge sind Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Diese Verträge und Vereinbarungen sind vor einem Notar zu beurkunden, damit sie wirksam sind.

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