Egal ob Ladenfläche, Büro, Lagerraum, Werkstatt oder Veranstaltungsräume: Bei allen Verträgen über den Gebrauch von Räumen oder Flächen zum gewerblichen oder beruflichen Gebrauch auf begrenzte Zeit kommt Gewerberaummietrecht zur Anwendung. Für Vermieter und Mieter geht es gleichermaßen darum, die Bedingungen für eine konkrete Nutzung und eine bestimmte Zeit rechtswirksam zu vereinbaren. Gerät das Mietverhältnis in die Krise, geht es regelmäßig darum, ob eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich ist, oder ob womöglich das Mietverhältnis vor Erreichen des in der Vertragsurkunde genannten Datums beendet werden kann, weil die gesetzliche Schriftform nicht gewahrt wurde.
Häufige Streitpunkte im Gewerberaummietrecht sind daneben Minderung der Miete, Ansprüche auf Mängelbeseitigung, Konkurrenzschutzklauseln, Betriebspflichten und Nebenkostenabrechnungen. In allen diesen Fragen spielt das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen eine große Rolle.