die niedrigen Kosten und die kurze Zeit bis zur Streitbeilegung
das Prinzip der freiwilligen Teilnahme
die Eigenverantwortlichkeit der Parteien
die Neutralität/Allparteilichkeit des Mediators
die Vertraulichkeit des Verfahrens
Die Mediation findet im Wirtschaftsleben, im innerbetrieblichen Bereich, bei Erb- und Familienkonflikten, im öffentlichen Planungsbereich, aber auch im sonstigen privaten Bereich Anwendung.
Charakteristisch für die Mediation sind dabei u.a.:
Bei der Mediation handelt es sich eine von den Beteiligten selbst erzielte außergerichtliche Einigung auf einer Win-Win-Basis. Dabei folgt die Mediation einem bestimmten Verfahren, durch das der Mediator die Parteien professionell und zielführend begleitet. Dies bedeutet u.a. der Respekt und die Würdigung der jeweiligen Wünsche und Interessen der Beteiligten und das Erkennbarmachen der unterschiedlichen Sichtweisen der Parteien.
Wichtige Voraussetzungen für eine Mediation sind, dass die Beteiligten an dem Verfahren freiwillig teilnehmen und die Mediatoren einem strikten Neutralitätsgebot unterliegen. Daher ist zum Beispiel eine Mediation durch einen Rechtsanwalt, der auch Mediator ist, der aber bereits eine der beteiligten Parteien aus einem anwaltlichen Mandat kennt, nicht möglich. Diese Mediation müsste durch einen Mediator durchgeführt werden, der weder die eine, noch die andere Partei kennt. Weitere wichtige Voraussetzung ist aber auch, dass die Parteien ihr Rechte genau kennen, so dass der Mediator strikt darauf zu achten hat, dass keine Partei uninformiert einer Einigung zustimmt. Ggf. ist dann Rat von dritter Seite einzuholen.
Der Vorteil der Mediation liegt in der auf die Zukunft gerichteten Einigung, wobei mögliche rechtlichen Ansprüche eher eine untergeordnete Rolle spielen. Ein Mediationsverfahren findet vertraulich und Ausschluss Dritter statt, es kann sehr kurzfristig begonnen werden und spart auf diese Weise viel Zeit und Kosten. Anders als ein gerichtlicher Vergleich, bei dem es immer nur Verlierer gibt, soll eine Einigung im Mediationswege den beteiligten Parteien gemeinsam Vorteile bieten.
Näheres über das Mediationsverfahren ist gesetzlich geregelt (Mediationsgesetz). Der Mediator ist zudem gehalten, die Regelungen des Code of Conduct und die Grundsätze der Mediation zu beachten. Der zertifizierte Mediator unterliegt einer Fortbildungs- und Supervisionsverpflichtung.
Unsere Mediatoren
NICOLE ETSCHEIT, M.A.
Zertifizierte Mediatorin
Rechtsanwältin
DR. DIETRICH PIELSTICKER, M.A.
Zertifizierter Mediator, Wirtschaftsmediator
Rechtsanwalt, Notar a.D.
Attorney-at-Law, New York
Die Ausbildung
Als Mediatoren verfügen wir über eine qualifizierte akademische Mediationsausbildung (Masterstudium M.A.) sowie u.a. über die Ausbildung zum Wirtschaftsmediator und wir sind ferner mit sämtlichen erforderlichen Kommunikations- und Verhandlungstechniken vertraut. Dabei ist die gleichwertige Wahrnehmung der Sichtweisen der Konfliktpartner die wichtigste Eigenschaft des Mediators, denn erst dies garantiert das Vertrauen der Parteien in das Verfahren und den erfolgreichen Abschluss der Mediation.
Nicole Etscheit und Dr. Dietrich Pielsticker gehörten als Gründungsgesellschafter dem Mediationsunternehmen an.
Bei www.adribo.de können Sie sich umfassend über Mediation/Wirtschaftsmediation informieren, oder rufen Sie uns direkt an.