Wohnungs- und Grundstückskaufverträge

Alle unmittelbar auf das Eigentumsrecht bezogenen Verträge müssen notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Das gilt nicht nur für den Verkauf und Kauf, sondern auch für Verträge, die Einfluss auf das Eigentumsrecht haben, wie etwa Eintragung von Grundschulden oder Grunddienstbarkeiten oder auch die Verpflichtung zu einem Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt.

Zahlreiche Besonderheiten sind beim Kauf von Wohnungen vom Bauträger oder in einer bestehenden Eigentümergemeinschaft zu beachten. Das Wohnungseigentumsrecht und das Bauträgerrecht geben in vielen Fragen einen verbindlichen rechtlichen Rahmen vor.

Nach der Unterschrift beim Notar ist der beurkundete Vertrag verbindlich. Änderungen sollten deshalb möglichst vor der Unterschrift vereinbart werden.

Jobs