Das Eigentum unter einem gemeinsamen Dach verpflichtet die Eigentümer, sich miteinander über
- Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen,
- Art und Umfang der Nutzung von Wohnungseigentum, Teileigentum und des Gemeinschaftseigentums
- sowie Abrechnung und Umlage der gemeinsamen Kosten
zu verständigen.
Wo das Wohnungseigentumsgesetz oder die Gemeinschaftsordnung keine zwingenden Vorgaben machen, kann die Eigentümergemeinschaft durch Beschluss entscheiden und bei Bedarf auch die Teilungserklärung ändern. Hält ein Eigentümer einen Beschluss für nicht rechtmäßig, muss er diesen kurzfristig bei Gericht anfechten.