Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit und daher bei der Bestimmung der Mindestdauer gesetzlicher Ruhepausen zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber darf längere Pausen als die gesetzlichen anordnen.
Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit und daher bei der Bestimmung der Mindestdauer gesetzlicher Ruhepausen zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber darf längere Pausen als die gesetzlichen anordnen.