Wenn geschiedene Mütter wieder heiraten, verlieren sie ihren eigenen Unterhaltsanspruch gegen den Ex-Mann. Dies gilt ebenso für ledige Mütter, die heiraten. Der Bundesgerichtshof entschied kürzlich, dass die gesetzliche Vorschrift, die ausdrücklich nur für geschiedene Frauen gilt, auch auf ledige Mütter anzuwenden ist.