Über Flugreisen mit Kindern müssen sich getrennt lebende Eltern einig sein.
Leben Eltern getrennt und üben das Sorgerecht für die Kinder gemeinsam aus, ist die Urlaubsfrage grundsätzlich so geregelt: Eine Auslandsreise, auch mit dem Flugzeug, gilt als „Angelegenheit des täglichen Lebens“ – darüber kann der umgangsberechtigte Elternteil grundsätzlich allein bestimmen.
In Corona-Zeiten gilt das nicht: Eine betreuende Mutter hatte für sich und zwei Kinder während der Sommerferien eine Flugreise nach Mallorca gebucht. Damit war der Vater nicht einverstanden. Das OLG entschied, dass der als mitsorgeberechtigte Elternteil der Urlaubsreise in Risikogebiete zustimmen müsse, selbst wenn keine aktuelle Reisewarnung für den geplanten Urlaubsort vorliege. Die Lockerungen im Reiseverkehr ständen nach wie vor unter Vorbehalt; steige auf der Ferieninsel die Zahl der Infektionen, könne eventuell die Rückreise nicht wie geplant durchgeführt werden. Bei Reisen bestehe nach wie vor das Risiko, im Ausland festzusitzen oder in Quarantäne zu müssen, was Kinder erheblich belaste. Auch sei das Risiko einer Ansteckung während des Fluges weiterhin unklar.
Aus diesen Gründen seien Flugreisen in Coronazeiten Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung über die die sorgeberechtigten Eltern gemeinsam entscheiden. Können sich die Eltern nicht einigen, kann das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis auf einen Elternteil übertragen.