Immer wieder streiten Paare, die sich trennen, um den gemeinsamen Hund. Wer kann, wer darf, wer muss den Hund betreuen, wer kann gewisse „Umgangszeiten“ mit dem Hund beanspruchen?
Nicht selten ist der Hund ein wichtiges Familienmitglied, über den ebenso heftig gestritten wird, wie über das Sorge- und Umgangsrecht mit minderjährigen Kindern anlässlich von Trennung und Scheidung. Wer sich nicht einigen kann, sucht die Entscheidung bei Gericht.
Fest steht, dass im Rahmen eines Scheidungsverfahrens der Hund – rechtlich – wie eine Sache zu betrachten ist, und nicht geteilt werden kann. Es kann nur einer den Hund haben. Wer besser geeignet ist, den Hund zu versorgen, richtet sich nach den tatsächlichen Gegebenheiten, der bisherigen Versorgungspraxis und der engeren Bindung.
Ein Umgangsrecht, wie es im Familienrecht für Kinder vorgesehen ist, sehen Gesetze und Rechtsprechung nicht vor. Viele Betroffene empfinden die rechtliche Regelung als ungerecht. Bessere Lösungen können nur miteinander und wenn das alleine nicht möglich ist, mit Hilfe eines Mediators herbeigeführt werden.