Der Ehepartner erbt grundsätzlich die Hälfte des Vermögens, die Kinder die andere Hälfte. Der Lebenspartner erbt nur, wenn er durch ein Testament als Erbe eingesetzt wird.
Der Ehepartner erbt grundsätzlich die Hälfte des Vermögens, die Kinder die andere Hälfte. Der Lebenspartner erbt nur, wenn er durch ein Testament als Erbe eingesetzt wird.