Diese Kosten muss der umgangsberechtigte Elternteil tragen, also der Elternteil, bei dem die Kinder nicht ihren Lebensmittelpunkt haben. In Ausnahmefällen kann der andere Elternteil daran beteiligt werden.
Diese Kosten muss der umgangsberechtigte Elternteil tragen, also der Elternteil, bei dem die Kinder nicht ihren Lebensmittelpunkt haben. In Ausnahmefällen kann der andere Elternteil daran beteiligt werden.