Soweit keine unterhaltsbedärftigen Kinder vorhanden sind, werden die Netto-Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet. Von dieser Summe erhält der Unterhaltsberechtigte 3/7. Davon werden 6/7 seines eigenen Netto-Einkommens abgezogen.
Soweit keine unterhaltsbedärftigen Kinder vorhanden sind, werden die Netto-Einkommen beider Ehepartner zusammengerechnet. Von dieser Summe erhält der Unterhaltsberechtigte 3/7. Davon werden 6/7 seines eigenen Netto-Einkommens abgezogen.