Je nach dem Einkommen zahlt der barunterhaltspflichtige Elternteil nach der Düsseldorfer Tabelle Kindesunterhalt. Nach Abzug dieser Summe hat der unterhaltsberechtigte Ehegatte Anspruch auf 3/7 des verbleibenden Einkommens.
Je nach dem Einkommen zahlt der barunterhaltspflichtige Elternteil nach der Düsseldorfer Tabelle Kindesunterhalt. Nach Abzug dieser Summe hat der unterhaltsberechtigte Ehegatte Anspruch auf 3/7 des verbleibenden Einkommens.