Müssen sich die Arbeitnehmer nach einer betriebsinternen Regelung bei einer Raucherpause ausstempeln und verstößt ein Arbeitnehmer trotz Abmahnung hartnäckig gegen diese Regelung, so kann eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein. Auch der wiederholte kurzzeitige Entzug der Arbeitsleistung kann eine gravierende Pflichtverletzung sein, die das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört (ArbG Duisburg vom 14.9.2009, Az: 3 Ca 1336/09).

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