Die Anmeldung zum Handelsregister hat die Konsequenz, dass der Gewerbetreibende sich den Regeln des Handelsgesetzbuches zu unterwerfen hat, also zu „Kaufmann kraft Eintragung“ wird.

Vorteile der Regelungen des Handelsgesetzbuches sind sicherlich die erleichterte Führung von Geschäften und die Abkehr von der Beachtung von Flrmlichkeiten bei der Vertragsschließung, so z.B. die Gültigkeit von Bürgschaften auch nur bei mündlicher Vereinbarung, Erleichterungen bei der Vertretung sowie das Führen eines Firmennamens. Auf der anderen Seite ist der Kaufmann zur doppelten Buchführung, Inventur und Bilanzierung verpflichtet, was bei kleinen Betrieben of mit einem größeren Aufwand verbunden ist.

Man muss diese Vor- und Nachteile abwägen und für sich entscheiden, welcher Weg für einen selbst die beste Lösung darstellt. Wir beraten sie natürliche gern!