Der Deutsche Richterbund und der Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit plädieren für ein eigenes Beschäftigtendatenschutz-Gesetz. Nach Meinung der Richterschafft passt die komplexe und auf private Rechtsverhältnisse ausgelegte Materie nicht ins BDSG. Zudem fehlt unter anderem ein Verbot der Frage nach einer Schwangerschaft.