Neues Erbschaftsteuergesetz dürfte damit am 1. Januar 2009 in Kraft treten

Mit nur wenigen Enthaltungen einiger von der FDP mitregierter Länder – u.a. Bayern – hat der Bundesrat am 05.12.2008 der Erbschaftsteuerreform zugestimmt. Da nicht damit zu rechnen ist, dass der Bundespräsident sich weigert, das Gesetz zu unterzeichnen, gilt aller Voraussicht nach ab Januar 2009 das reformierte Erbschaftsteuergesetz. Also höhere Freibeträge für Ehegatten und Kinder, aber auch höhere Bewertungen von Immobilien und Betrieben. Und natürlich deutlich höhere Belastungen für Erben außerhalb der direkten Linie, also z.B. Geschwister und Neffen oder Nichten etc.

Wegen der z.T. komplizierten Einzelregelungen ist damit zu rechnen, dass auch dieses Gesetz bald Gegenstand richterlicher Überprüfungen werden wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.