Der BGH wacht streng über das Grundrecht auf Eigentum. In einer Entscheidung vom 01.07.2015 (Aktenzeichen VIII ZR 14/15) hat er einer Räumungsklage des Vermieters wegen Eigenbedarfs stattgegeben. Der Mieter hatte die Wohnung zur Hälfte auch gewerblich genutzt und verliert damit nun auch den Platz an dem er arbeitet. Halber Eigenbedarf ist also bei einem sogenannten Mischmietverhältnis ausreichend.