Bei gemeinsamen Sorgerecht kann ein Elternteil nicht gegen den Willen des anderen Elternteils einfach umziehen. Da es sich um eine wesentliche Entscheidung für die Kinder handelt, muss zwischen den Eltern Einverständnis vorliegen und auch die Kinder selbst werden – je nach Alter – an der Entscheidung mit beteiligt. Wenn sich die Eltern über diese Frage nicht einigen können, muss das Gericht entscheiden, ob ein Umzug mit einem Elternteil dem Kindeswohl entspricht. Problematisch ist es, wenn der Umzug – auch gegen den Willen des anderen Elternteils – schon stattgefunden hat. Den Gerichten fällt es schwer, bereits geschaffene Tatsachen rückgängig zu machen und Kinder erneut aus der Umgebung zu reissen.


Tipp: Vor dem Umzug eine einstweilige Anordnung gegen den Ortswechsel beim Familiengericht erwirken.