Durch eine Patientenverfügung können Sie – vor einem eventuellen Notfall – sicherstellen, welche Art der Behandlung Sie unterstützen und welche Sie nicht möchten.
Die Vorsorgevollmacht ermächtigt eine von Ihnen ausgewählte Person Ihre finanziellen, gesundheitlichen oder organisatorischen Angelegenheiten für Sie zu regeln, für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können (z.B. durch einen Schlaganfall oder während einer längeren Krankheit).