Trotz Überlassungsvereinbarung kann ein Arbeitsverhältnis mit dem überlassenem Arbeitnehmer entstehen!
Das Landesarbeitsgericht Hamm (Urteil vom 24.07.2013 – 3 Sa 1749/12) hat entschieden, dass trotz Überlassung eines Arbeitnehmers aufgrund einer Dienstleistungsrahmenvereinbarung ein Arbeitsverhältnis mit dem Einsatzunternehmen anzunehmen sei, wenn der Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert ist und das überlassende Unternehmen nicht die erforderliche Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt.