Der Kleingewerbetreibende und der Kaufmann haben gemeinsam, dass Sie ein Gewerbe betreiben, also einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, die sie auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht der Gewinnerzielung führen.

Wenn das Führen des Gewerbes eine bestimmte Größe überschreitet, so dass die Geschäftsführung einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, dann liegt ein kaufmännischer Geschäftsbetrieb vor, der zwingend unter die Regelungen des Handelsgesetzbuches fällt. Dies richtet sich vor allem nach der Höhe des Umsatzes, dem Gewerbeertrag, dem Betriebsvermögen und der Zahl der Beschäftigten. Wenn ein Gewerbebetrieb einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, unterliegt der Gewerbetreibende nur dann den Rechten und Pflichten des Handelsgesetzbuches, wenn er sein Gewerbe freiwillig im Handelsregister eintragen lässt.