Kündigungen eines Arbeitsverhältnisses in der Probezeit sind in der Regel wirksam, wenn keine formalen Mängel vorliegen. Wenn die Kündigung am letzten Tag der Probezeit an den Arbeitnehmer zugestellt wird (Übergabe oder Einwurf in den Briefkasten) ist das Arbeitsverhältnis ohne Zahlung einer Abfindung zwei Wochen später beendet. Verschläft der Arbeitgeber die Beendigung der Probezeit, wird die Kündigung zumindest in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern ungleich schwieriger und führt in der Regel zur Zahlung einer Abfindung. Für beide Parteien ist deshalb der Ablauf der Probezeit ein sehr wichtiges Datum.