Einen (oder gleich mehrere) Arbeitnehmer als Selbständigen zu behandeln ist für den Arbeitgeber ein oftmals unkalkulierbares Risiko. Inzwischen verfestigt sich eine Rechtsprechung, die für den überführten Arbeitgeber immer häufiger unbezahlbar wird und auch strafrechtliche Sanktion gegenüber der Geschäftsführung einschließt. Vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung sollten vor allem diejenigen Arbeitgeber eine juristische Überprüfung und Risikoabwägung der betreffenden Vertragsverhältnisse vornehmen, bei denen bisher “alles gut gegangen“ ist. Wer als Arbeitgeber Zweifel hat, ob ein Subunternehmer möglicherweise derart in seinen Geschäftsbetrieb eingegliedert ist, dass er als Arbeitnehmer zu behandeln ist, muss im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens Klarheit anstreben. Tut er dies nicht, handelt er vorsätzlich mit gravierenden haftungsrechtlichen und strafrechtlichen Folgen.