Juni 12, 2017 Offenbarungspflichten von Verkäufer und Makler beim Grundstückskauf bzgl. des nicht erkennbaren Ausmaßes erkennbarer Feuchtigkeitsschäden (BGB §§ 280 Abs. 1, 433 Abs. 1, 437 Nr. 3, 444, 652 Abs. 1) Immobilienrecht