Nach einem jüngsten Urteil des BGH vom 06.12.2017 erstreckt sich das Vermieterpfandrecht auch auf Fahrzeuge des Mieters, die auf dem gemieteten Grundstück regelmäßig abgestellt werden. Das Pfandrecht erlischt aber, wenn der Mieter das Fahrzeug für die Durchführung einer Fahrt von dem Grundstück entfernt. Das Vermieterpfandrecht entsteht aber erneut, sobald das Fahrzeug nach Rückkehr von der Fahrt wieder auf dem Grundstück abgestellt wird.