Als Erbe hat man zunächst die Pflicht, Vermächtnisse zu erfüllen und enterbten Angehörigen ihre Pflichtteile auszubezahlen soweit diese Ansprüche erhoben haben. Diese Personen werden vom Nachlassgericht benachrichtigt und können ihre Ansprüche gegen den oder die Erben geltend machen. Dies wird beim Vermächtnisnehmer in der Regel ohne besondere Schwierigkeiten ablaufen, da es in den meisten Fällen um einen bestimmten Gegenstand oder eine fest gelegte Geldsumme geht. Schwieriger gestaltet sich die Rechtslage bei den Pflichtteilsberechtigten, denen ein prozentualer Anteil am Nachlasswert zusteht. Um diesen zu ermitteln, sind sie auf die Mitwirkung des Erblassers angewiesen, der diese möglicherweise aufgrund von persönlichen Spannungen versagen wird. Dem Pflichtteilsberechtigten kann in diesen Fällen ein gesetzlicher Auskunftsanspruch zustehen, der zur Not gerichtlich durchgesetzt werden muss. Um gleich die Auszahlung des Pflichtteils zu erreichen, empfiehlt sich das Erheben einer Stufenklage. Wir beraten Sie bei einem solchen Begehren, versuchen zunächst, die Angelegenheit außergerichtlich zu klären und vertreten Sie bei Unvermeidbarkeit auch vor Gericht.